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BFSG-Check · Selbsteinschätzung in 3 Minuten
Elf Fragen, etwa drei Minuten: Der Kurzcheck zeigt, ob das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) Ihr digitales Angebot wahrscheinlich erfasst und bei welchen WCAG-Grundlagen Sie zuerst ansetzen sollten.
Ersetzt kein Audit und keine Rechtsberatung. Das Ergebnis ist eine Orientierung auf Grundlage Ihrer eigenen Angaben. Ob das BFSG für Ihr Angebot gilt, hängt vom Einzelfall ab.
Wahrscheinlich betroffen
Nach Ihren Angaben können Verbraucher über Ihre Website oder App Verträge abschließen, und die Ausnahme für Kleinstunternehmen greift nicht. Damit spricht viel dafür, dass Ihr Angebot die Barrierefreiheitsanforderungen des BFSG erfüllen muss. Sie gelten seit dem 28. Juni 2025.
Genauer prüfen
Einige Angaben sind noch offen. Klären Sie zuerst, ob Verbraucher über Ihr Angebot Verträge abschließen können und ob die Ausnahme für Kleinstunternehmen auf Sie zutrifft. Davon hängt ab, ob das BFSG Ihr Angebot erfasst.
Andere Regeln prüfen
Für öffentliche Stellen gilt in der Regel nicht das BFSG, sondern die Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) des Bundes oder die entsprechende Regelung Ihres Landes. Die technischen Anforderungen sind vergleichbar, dazu gehört auch eine Erklärung zur Barrierefreiheit.
Eher nicht betroffen
Ihr Angebot richtet sich nach Ihren Angaben ausschließlich an Unternehmen oder Organisationen. Das BFSG betrifft Angebote für Verbraucher. Über Ihre Website oder App werden nach Ihren Angaben keine Verträge mit Verbrauchern geschlossen. Reine Informationsangebote erfasst das BFSG in der Regel nicht. Nach Ihren Angaben sind Sie ein Kleinstunternehmen. Für Dienstleistungen gilt dann die Ausnahme des BFSG. Behalten Sie die Schwellenwerte im Blick, wenn Ihr Unternehmen wächst. Ändert sich Ihr Angebot, sollten Sie die Einordnung wiederholen. Barrierefreiheit bleibt trotzdem sinnvoll: Mehr Menschen können Ihr Angebot nutzen.
Nach Ihrer Einschätzung sind die abgefragten Grundlagen erfüllt. Eine Stichprobe mit Tastatur, Screenreader und Kontrastprüfung zeigt, ob das auch im Detail stimmt.
Ersetzt kein Audit und keine Rechtsberatung. Der Kurzcheck deckt nur einen kleinen Teil der Anforderungen ab und prüft nichts an Ihrer Website selbst. Welche Seiten und Abläufe ein Audit umfassen sollte, klären wir gern mit Ihnen.
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Mehr über unser Vorgehen bei Audit, Umsetzung und Re-Test lesen Sie auf der Seite Barrierefreie Websites prüfen und umsetzen.