UX-Audit
Nutzung, Orientierung und Verständlichkeit eines digitalen Angebots untersuchen.
Barrierefreiheit für Websites, Portale und Anwendungen
Wir machen Barrieren nachvollziehbar, priorisieren ihre Behebung und prüfen Korrekturen erneut. Wenn ein festgelegter Stand dokumentiert bewertet werden soll, klären wir Prüfgrundlage, Umfang und Aussagegrenzen vor Beginn.
Für öffentliche Stellen, Hochschulen und Anbieter BFSG-erfasster Dienstleistungen. Digitale Projekte seit 2005.
Ausgangslage und gewünschtes Ergebnis bestimmen, ob Audit, Umsetzung oder Konformitätsprüfung der richtige nächste Schritt ist.
Barrierefreiheits-Audit
Wir prüfen einen vereinbarten Umfang, machen Barrieren reproduzierbar und priorisieren die Befunde als Grundlage für die Behebung.
Umsetzung und Re-Test
Wir überführen Befunde in Aufgaben für Redaktion, Design und Entwicklung, begleiten die Korrekturen und prüfen sie im vereinbarten Release erneut.
Dokumentierte Konformitätsprüfung
Wir bewerten einen klar benannten Prüfstand gegen die vereinbarte Prüfgrundlage und halten Ergebnis, Geltungsbereich und Aussagegrenzen fest.
Barrierefreiheits-Audit
Vor Beginn vereinbaren wir Anforderungskatalog, Version und Zielniveau, den rechtlichen oder vertraglichen Bezug sowie Prüfumfang und Methode. Repräsentative Seitentypen, vollständige Prozesse, Komponenten und Zustände untersuchen wir manuell mit vereinbarten Browsern und assistiven Technologien. Geeignete automatisierte Checks ergänzen die Prüfung.
Das Audit ist sinnvoll, wenn der Problemumfang noch unklar ist, eine Sanierung oder ein Relaunch vorbereitet wird oder ein kritischer Vorgang gezielt geprüft werden soll.
Ein Stichproben-Audit beschreibt den vereinbarten Prüfumfang. Es ist keine pauschale Konformitätsaussage, kein Nutzertest und keine Rechtsberatung.
Fehlermeldung im Formular
Status: Nicht erfüllt
Schritt 2 im Formular, Pflichtfeld
Der sichtbare Hinweis wird nicht zuverlässig ausgegeben.
Wir ordnen den konkreten Anwendungsfall ein. Diese Orientierung ersetzt keine Rechtsberatung.
Für öffentliche Stellen des Bundes bilden BGG und BITV 2.0 den rechtlichen Rahmen. Für Länder, Kommunen und öffentliche Hochschulen gelten die entsprechenden landesrechtlichen Regelungen. Wir beziehen vollständige Verwaltungsprozesse, wiederverwendete Komponenten und dezentrale Redaktion in die Abgrenzung ein.
Das BFSG betrifft nur gesetzlich erfasste Produkte und Dienstleistungen; nicht jede Unternehmenswebsite fällt darunter. Die verantwortliche Organisation klärt, welche rechtlichen oder vertraglichen Vorgaben gelten. Unsere Einordnung des Prüfumfangs ersetzt keine Rechtsberatung.
Der Ablauf bleibt nachvollziehbar, damit Fachbereiche, Redaktion, Design und Entwicklung mit denselben Befunden weiterarbeiten können.
Seiten, Prozesse, Zustände, Standard und Testumgebung werden schriftlich vereinbart.
Vollständige Aufgaben und relevante Komponenten werden mit assistiven Technologien und geeigneten Tools untersucht.
Fundstellen, Auswirkungen und Empfehlungen werden für die verantwortlichen Teams aufbereitet.
Ein vereinbarter Re-Test prüft dokumentierte Änderungen in einem benannten Release.
Der Ausgangsbericht bleibt erhalten. Jeder neue Prüfstand erhält Datum, Release und einen klar benannten Umfang.
Prüft benannte Korrekturen und aktualisiert deren Status. Eine neue Gesamtaussage entsteht dadurch nicht.
Prüft betroffene Bereiche und eine dokumentierte Regression-Stichprobe, wenn sich Templates, Komponenten, Prozesse oder Drittservices ändern.
Bewertet den vereinbarten Umfang erneut, etwa nach Relaunch, CMS- oder Designsystemwechsel oder einer geänderten Prüfgrundlage.
Neue redaktionelle Inhalte sind nicht automatisch von einem früheren Bericht gedeckt. Dafür braucht es laufende Qualitätssicherung oder eine neue Stichprobe.
Wir klären, welche Korrekturen, Releases und Nachweise für den nächsten Re-Test relevant sind.
Konformitätsprüfung mit dokumentiertem Prüfbericht
Wir bewerten einen vorab definierten Stand gegen die vereinbarte Prüfgrundlage. Das Ergebnis steht vor der Prüfung offen. Der Bericht nennt Geltungsbereich, Stichprobe, vollständige Prozesse, Testumgebung, Ergebnis je Anforderung und die Grenzen jeder zusammenfassenden Aussage.
Die Leistung ist keine Zertifizierung und enthält kein Prüfzeichen. Haben wir an Konzeption oder Umsetzung mitgewirkt, legen wir diese Vorleistung und die beteiligten Prüfrollen im Bericht offen. Erfordert der Auftrag institutionelle Unabhängigkeit oder ein bestimmtes Prüf- beziehungsweise Zertifizierungssystem, muss dies gesondert beauftragt werden.
Der Bericht bleibt als Dokumentation des geprüften Standes bestehen. Er besitzt kein pauschales Ablaufdatum, ist aber keine Zusage zum aktuellen oder zukünftigen Zustand. Release, Prüfdatum und Geltungsbereich müssen bei jeder Verwendung mitgenannt werden. Eine Stichprobe allein trägt keine Konformitätsaussage für die gesamte Website.
Die Beispiele belegen unsere Rolle in Konzeption und Umsetzung. Audit und Konformitätsprüfung benötigen immer einen eigenen, projektspezifischen Prüfbericht.
Hochschulweite Drupal-Plattform und Designsystem für viele Fachbereiche und dezentrale Redaktionen.
Wir verbinden UX, Designsystem und Drupal-Entwicklung mit Anforderungen an digitale Barrierefreiheit in Konzeption und Umsetzung.
Nutzerinterviews, Personas, User Journeys, UX-Workshops und ein Designsystem für ein öffentliches Informationsangebot.
UX-Beratung und Design berücksichtigten Zugänglichkeit als Gestaltungsziel. Die technische Entwicklung lag nicht bei uns.
Die benötigten Informationen unterscheiden sich nach Anwendungsfall. Wir bereiten fachliche Prüfergebnisse auf; Veröffentlichung, rechtliche Einordnung und Aktualisierung bleiben bei der verantwortlichen Organisation.
Wir bereiten Prüfmethode, Ergebnisse, bekannte Abweichungen und Alternativen fachlich auf. Feedbackmechanismus, Schlichtungshinweis und die regelmäßige oder anlassbezogene Aktualisierung verantwortet die veröffentlichende Stelle.
Wir können Prüfergebnisse für die erforderlichen Informationen über die Dienstleistung aufbereiten. Geltungsbereich, Veröffentlichung und fortlaufende Erfüllung verantwortet der Dienstleistungserbringer.
Diese Unterstützung ist fachliche Zuarbeit und keine Rechtsberatung.
Antworten zu Prüfumfang, Aussagekraft und Re-Test.