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Agentur für Digitale Barrierefreiheit

Agentur für
barrierefreie Websites

Barrierefreie Websites – Pflicht und Chance zugleich

Seit dem 28. Juni 2025 ist digitale Barrierefreiheit für viele Unternehmen gesetzliche Pflicht. Ob BFSG, BITV 2.0 oder WCAG 2.2: Wir machen Ihre digitale Präsenz zugänglich und sorgen mit Accessibility Audits und barrierefreier Umsetzung für mehr Reichweite, bessere Nutzbarkeit und rechtliche Sicherheit. So erreichen Sie 13 Millionen Menschen mit Beeinträchtigung und verbessern die User Experience für alle.

Digitale Teilhabe ist gut für's Geschäft

13 Millionen Menschen in Deutschland leben mit einer Beeinträchtigung –  und nutzen das Internet oft intensiver als der Durchschnitt. Barrierefreie Websites erreichen diese Zielgruppe und verbessern gleichzeitig die Nutzererfahrung für alle: Ältere Menschen, Nutzer mit temporären  Einschränkungen, Menschen in lauten Umgebungen oder mit langsamer Internetverbindung.

Seit dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) ist digitale Barrierefreiheit für viele Unternehmen auch rechtliche Pflicht. Der öffentliche Sektor war bereits durch die BITV 2.0 verpflichtet.

Wir helfen Ihnen, beide Anforderungen zu erfüllen – und dabei das volle Potenzial barrierefreier Gestaltung zu nutzen.

Mehr Reichweite durch Barrierefreiheit

Mehr Reichweite

Erreichen Sie 13+ Millionen Menschen mit Beeinträchtigung – und verbessern Sie die UX für alle anderen. 

Rechtliche Sicherheit durch Barrierefreiheit

Rechtliche Sicherheit

BFSG, BITV 2.0, WCAG 2.2 – wir sorgen für Konformität und dokumentieren sie nachweisbar.

Barrierefreiheit bringt bessere Performance

Bessere Performance

Barrierefreie Websites sind oft schneller, besser strukturiert und ranken besser in Suchmaschinen.

BFSG und BITV 2.0 – Was Sie wissen müssen

Je nach Sektor gelten unterschiedliche Anforderungen. Wir helfen Ihnen, den Überblick zu behalten.

Von der Analyse bis zur barrierefreien Website

Ob Sie eine bestehende Website prüfen oder eine neue barrierefrei entwickeln wollen – wir bieten das passende Leistungspaket.

In fünf Schritten zur barrierefreien Website

Analyse und Beratung für barrierefreie Website

1 Beratung und Analyse

Wir prüfen Ihre aktuelle Website mit manuellen und automatisierten Tests nach WCAG 2.2 und BITV 2.0 Standards. Dabei identifizieren wir alle relevanten Barrieren – von Kontrastproblemen über fehlende Alt-Texte bis hin zu komplexen Navigationsstrukturen. Sie erhalten einen detaillierten Audit-Bericht mit klarem Überblick über den Status quo Ihrer digitalen Barrierefreiheit und konkrete Handlungsempfehlungen.

Dauer: 1-2 Wochen

Barrierefreie Konzeption und Design

2 Konzeption und Design

Basierend auf der Accessibility-Analyse erstellen wir einen priorisierten Maßnahmenplan mit konkreten Umsetzungsschritten. Kritische Barrieren, die gegen BFSG oder BITV verstoßen, werden dabei höchste Priorität erhalten. Wir berücksichtigen sowohl Aufwand als auch Wirkung jeder Maßnahme und stimmen den Plan eng mit Ihren technischen und zeitlichen Ressourcen ab.

Dauer: 1 Woche

Barrierefreie Entwicklung und Umsetzung

3 Entwicklung und Umsetzung

Wir setzen die identifizierten Maßnahmen iterativ um – in enger Abstimmung mit Ihrem Team oder als Full-Service-Dienstleistung. Kritische Barrieren beheben wir zuerst, damit Ihre Website schnellstmöglich BFSG-konform wird. Dabei achten wir auf technische Exzellenz: semantisches HTML, ARIA-Labels, Tastaturnavigation und Screenreader-Kompatibilität werden professionell implementiert.

Dauer: Je nach Umfang 2-8 Wochen

Qualitätscheck und Testing für Barrierefreiheit

4Testing und Qualitätssicherung

Nach der Umsetzung führen wir umfassende Tests durch: manuelle Prüfung mit Screenreadern, Tastaturnavigation-Tests, Kontrastprüfungen und automatisierte Scans. Wir validieren die Konformität mit WCAG 2.2 Level AA und dokumentieren alle Ergebnisse. Parallel schulen wir Ihr Redaktionsteam für barrierefreie Content-Pflege.

Dauer: 1 Woche

Barrierefreier Launch und Support

5Launch und laufende Betreuung

Sie erhalten die vollständige Dokumentation der erreichten Konformität und bei Bedarf Unterstützung bei der gesetzlich vorgeschriebenen Barrierefreiheitserklärung gemäß BITV 2.0. Nach dem Launch bieten wir Wartungsverträge mit regelmäßigen Audits, damit neue Inhalte oder Features keine neuen Barrieren einführen.

Dauer: Launch + optional laufende Betreuung

UX Experten für nutzerzentrierte Konzeption

Barrierefreiheit ist kein einmaliges Projekt

Digitale Barrierefreiheit endet nicht mit dem Launch. Neue Inhalte, Features oder Design-Anpassungen können neue Barrieren einführen – oft unbeabsichtigt. Wir bieten Wartungsverträge mit regelmäßigen Audits, schneller Reaktion bei neuen Anforderungen und kontinuierlicher Beratung. So bleibt Ihre Website dauerhaft konform – und Sie vermeiden Bußgelder oder Abmahnungen.

Barrierefreiheit in der Praxis

Sie sind interessiert?

Sie haben etwas Digitales vor? Lassen Sie uns darüber reden.

Oder einen Termin vereinbaren?

Ihre Ansprechpartner

Simon Kock
UX und Strategie

Ihr Ansprechpartner für technische Lösungen, Design- und User-Experience-Fragen

Michael Rietz
Projektmanagement und Geschäftsführung

Ihr Ansprechpartner für Projektmanagement, Planungs- und Ablauffragen

Häufige Fragen zur Barrierefreiheit

Das BFSG gilt für B2C-Websites und digitale Dienste. Ausgenommen sind Kleinstunternehmen (unter 10 Mitarbeiter UND unter 2 Mio. € Jahresumsatz) sowie reine B2B-Angebote. Im Zweifelsfall prüfen wir gerne Ihren konkreten Fall.

Der Aufwand hängt vom Umfang Ihrer Website ab. Ein Audit für eine typische Unternehmenswebsite (20-50 Seiten) beginnt bei wenigen Tagen Aufwand. Kontaktieren Sie uns für eine unverbindliche Einschätzung.

Automatisierte Tools wie WAVE oder Lighthouse finden nur etwa 30-40% der Barrieren. Viele Probleme – besonders bei Tastaturnavigation, Screenreader-Kompatibilität und verständlicher Sprache – erfordern manuelle Prüfung.

In den meisten Fällen nicht. Viele Barrieren lassen sich durch gezielte Anpassungen beheben. Bei sehr alten Systemen oder grundlegenden Strukturproblemen kann ein Relaunch sinnvoller sein – das klären wir im Audit.

  • WCAG 2.2: Internationaler technischer Standard (W3C)
  • BITV 2.0: Deutsche Verordnung für öffentliche Stellen (basiert auf WCAG + zusätzliche Anforderungen)
  • BFSG: Deutsches Gesetz für Privatwirtschaft 
     (basiert auf EU-Richtlinie, technisch EN 301 549 / WCAG 2.1)

Ein Audit dauert 1-2 Wochen. Die Umsetzung hängt vom identifizierten Aufwand ab – von wenigen Tagen für Quick Fixes bis zu mehreren Monaten bei umfassenden 
Überarbeitungen. Wir arbeiten iterativ, sodass kritische Barrieren schnell behoben werden.