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14.08.2026 20:08 Uhr

Barrierefreiheit für Websites, Portale und Anwendungen

Barrierefreie Websites
prüfen und umsetzen

Wir machen Barrieren nachvollziehbar, priorisieren ihre Behebung und prüfen Korrekturen erneut. Wenn ein festgelegter Stand dokumentiert bewertet werden soll, klären wir Prüfgrundlage, Umfang und Aussagegrenzen vor Beginn.

Für öffentliche Stellen, Hochschulen und Anbieter BFSG-erfasster Dienstleistungen. Digitale Projekte seit 2005.

Welcher Einstieg passt zu Ihrer Situation?

Ausgangslage und gewünschtes Ergebnis bestimmen, ob Audit, Umsetzung oder Konformitätsprüfung der richtige nächste Schritt ist.

Barrierefreiheits-Audit

Wenn die größten Barrieren noch unklar sind

Wir prüfen einen vereinbarten Umfang, machen Barrieren reproduzierbar und priorisieren die Befunde als Grundlage für die Behebung.

Audit und Prüfumfang ansehen

Umsetzung und Re-Test

Wenn bereits Befunde vorliegen

Wir überführen Befunde in Aufgaben für Redaktion, Design und Entwicklung, begleiten die Korrekturen und prüfen sie im vereinbarten Release erneut.

Befunde besprechen

Dokumentierte Konformitätsprüfung

Wenn eine dokumentierte Bewertung benötigt wird

Wir bewerten einen klar benannten Prüfstand gegen die vereinbarte Prüfgrundlage und halten Ergebnis, Geltungsbereich und Aussagegrenzen fest.

Konformitätsprüfung ansehen

Barrierefreiheits-Audit

Barrieren systematisch prüfen und Verbesserungen priorisieren

Vor Beginn vereinbaren wir Anforderungskatalog, Version und Zielniveau, den rechtlichen oder vertraglichen Bezug sowie Prüfumfang und Methode. Repräsentative Seitentypen, vollständige Prozesse, Komponenten und Zustände untersuchen wir manuell mit vereinbarten Browsern und assistiven Technologien. Geeignete automatisierte Checks ergänzen die Prüfung.

Das Audit ist sinnvoll, wenn der Problemumfang noch unklar ist, eine Sanierung oder ein Relaunch vorbereitet wird oder ein kritischer Vorgang gezielt geprüft werden soll.

Prüfumfang klären

Sie nennen das digitale Angebot, den Anlass und die wichtigsten Prozesse. Danach legen wir Prüfumfang, notwendige Zugänge und Ergebnisformat fest; darauf basiert der Leistungsvorschlag.

Sie erhalten

  • Fundstellen mit nachvollziehbaren Reproduktionsschritten
  • Anforderungen mit Prüfgrundlage und Versionsstand
  • Testumgebung mit Browsern und assistiven Technologien
  • Auswirkungen und konkrete Empfehlungen
  • ein priorisiertes Maßnahmen-Backlog
  • ein Ergebnisgespräch und optional einen Befund-Re-Test

Aussagegrenze

Ein Stichproben-Audit beschreibt den vereinbarten Prüfumfang. Es ist keine pauschale Konformitätsaussage, kein Nutzertest und keine Rechtsberatung.

Beispiel aus einem Befundbericht

Fehlermeldung im Formular

Status: Nicht erfüllt

Schritt 2 im Formular, Pflichtfeld

Der sichtbare Hinweis wird nicht zuverlässig ausgegeben.

Welche Grundlage ist relevant?

Wir ordnen den konkreten Anwendungsfall ein. Diese Orientierung ersetzt keine Rechtsberatung.

Öffentliche Stellen

Für öffentliche Stellen des Bundes bilden BGG und BITV 2.0 den rechtlichen Rahmen. Für Länder, Kommunen und öffentliche Hochschulen gelten die entsprechenden landesrechtlichen Regelungen. Wir beziehen vollständige Verwaltungsprozesse, wiederverwendete Komponenten und dezentrale Redaktion in die Abgrenzung ein.

BFSG-erfasste Dienstleistungen

Das BFSG betrifft nur gesetzlich erfasste Produkte und Dienstleistungen; nicht jede Unternehmenswebsite fällt darunter. Die verantwortliche Organisation klärt, welche rechtlichen oder vertraglichen Vorgaben gelten. Unsere Einordnung des Prüfumfangs ersetzt keine Rechtsberatung.

Vom Prüfumfang zum überprüften Ergebnis

Der Ablauf bleibt nachvollziehbar, damit Fachbereiche, Redaktion, Design und Entwicklung mit denselben Befunden weiterarbeiten können.

1. Prüfumfang festlegen

Seiten, Prozesse, Zustände, Standard und Testumgebung werden schriftlich vereinbart.

2. Manuell und technisch prüfen

Vollständige Aufgaben und relevante Komponenten werden mit assistiven Technologien und geeigneten Tools untersucht.

3. Befunde priorisieren

Fundstellen, Auswirkungen und Empfehlungen werden für die verantwortlichen Teams aufbereitet.

4. Korrekturen nachtesten

Ein vereinbarter Re-Test prüft dokumentierte Änderungen in einem benannten Release.

Re-Tests richten sich nach der Änderung

Der Ausgangsbericht bleibt erhalten. Jeder neue Prüfstand erhält Datum, Release und einen klar benannten Umfang.

Befund-Re-Test

Prüft benannte Korrekturen und aktualisiert deren Status. Eine neue Gesamtaussage entsteht dadurch nicht.

Delta-Prüfung

Prüft betroffene Bereiche und eine dokumentierte Regression-Stichprobe, wenn sich Templates, Komponenten, Prozesse oder Drittservices ändern.

Wiederholungsprüfung

Bewertet den vereinbarten Umfang erneut, etwa nach Relaunch, CMS- oder Designsystemwechsel oder einer geänderten Prüfgrundlage.

Neue redaktionelle Inhalte sind nicht automatisch von einem früheren Bericht gedeckt. Dafür braucht es laufende Qualitätssicherung oder eine neue Stichprobe.

Bereits vorhandene Befunde weiterführen

Wir klären, welche Korrekturen, Releases und Nachweise für den nächsten Re-Test relevant sind.

Befunde besprechen

Konformitätsprüfung mit dokumentiertem Prüfbericht

Welche Aussage ist für diesen Prüfstand belegbar?

Wir bewerten einen vorab definierten Stand gegen die vereinbarte Prüfgrundlage. Das Ergebnis steht vor der Prüfung offen. Der Bericht nennt Geltungsbereich, Stichprobe, vollständige Prozesse, Testumgebung, Ergebnis je Anforderung und die Grenzen jeder zusammenfassenden Aussage.

Die Leistung ist keine Zertifizierung und enthält kein Prüfzeichen. Haben wir an Konzeption oder Umsetzung mitgewirkt, legen wir diese Vorleistung und die beteiligten Prüfrollen im Bericht offen. Erfordert der Auftrag institutionelle Unabhängigkeit oder ein bestimmtes Prüf- beziehungsweise Zertifizierungssystem, muss dies gesondert beauftragt werden.

Prüfstand klären

Der Prüfbericht dokumentiert

  • Release, Prüfdatum, Standard, Version und Zielniveau
  • Geltungsbereich, Stichprobe und vollständige Prozesse
  • Testumgebung, Browser und assistive Technologien
  • erfüllte, nicht erfüllte, nicht anwendbare und nicht geprüfte Anforderungen; „nicht geprüft“ zählt nicht als erfüllt
  • ausgeschlossene Bereiche und Vorleistungen
  • Aussagegrenzen und Regeln für Änderungen und Re-Tests

Die Aussage gilt nur für den dokumentierten Prüfstand

Der Bericht bleibt als Dokumentation des geprüften Standes bestehen. Er besitzt kein pauschales Ablaufdatum, ist aber keine Zusage zum aktuellen oder zukünftigen Zustand. Release, Prüfdatum und Geltungsbereich müssen bei jeder Verwendung mitgenannt werden. Eine Stichprobe allein trägt keine Konformitätsaussage für die gesamte Website.

Erfahrung mit barrierefreier Konzeption und Umsetzung

Die Beispiele belegen unsere Rolle in Konzeption und Umsetzung. Audit und Konformitätsprüfung benötigen immer einen eigenen, projektspezifischen Prüfbericht.

Universität Siegen

Hochschulweite Drupal-Plattform und Designsystem für viele Fachbereiche und dezentrale Redaktionen.

Wir verbinden UX, Designsystem und Drupal-Entwicklung mit Anforderungen an digitale Barrierefreiheit in Konzeption und Umsetzung.

Projekt ansehen

Pflegewegweiser NRW

Nutzerinterviews, Personas, User Journeys, UX-Workshops und ein Designsystem für ein öffentliches Informationsangebot.

UX-Beratung und Design berücksichtigten Zugänglichkeit als Gestaltungsziel. Die technische Entwicklung lag nicht bei uns.

Projekt ansehen

Prüfergebnisse richtig weiterverwenden

Die benötigten Informationen unterscheiden sich nach Anwendungsfall. Wir bereiten fachliche Prüfergebnisse auf; Veröffentlichung, rechtliche Einordnung und Aktualisierung bleiben bei der verantwortlichen Organisation.

Für öffentliche Stellen: Erklärung zur Barrierefreiheit

Wir bereiten Prüfmethode, Ergebnisse, bekannte Abweichungen und Alternativen fachlich auf. Feedbackmechanismus, Schlichtungshinweis und die regelmäßige oder anlassbezogene Aktualisierung verantwortet die veröffentlichende Stelle.

Für BFSG-erfasste Dienstleistungen: Informationen zur Barrierefreiheit

Wir können Prüfergebnisse für die erforderlichen Informationen über die Dienstleistung aufbereiten. Geltungsbereich, Veröffentlichung und fortlaufende Erfüllung verantwortet der Dienstleistungserbringer.

Diese Unterstützung ist fachliche Zuarbeit und keine Rechtsberatung.

Häufige Fragen

Antworten zu Prüfumfang, Aussagekraft und Re-Test.

Das Barrierefreiheits-Audit findet und priorisiert Barrieren im vereinbarten Prüfumfang. Ein Re-Test prüft dokumentierte Korrekturen in einem benannten Release. Die Konformitätsprüfung bewertet einen definierten Prüfstand gegen den vereinbarten Standard und dokumentiert, welche Aussage für diesen Stand möglich ist.

Der Prüfumfang wird vor Beginn schriftlich festgelegt. Er verbindet vollständige Prozesse, relevante Seitentypen, wiederverwendete Komponenten, wichtige Zustände und eine begründete Stichprobe.

Ein Befund-Re-Test prüft vereinbarte Korrekturen. Größere Änderungen an Templates, Komponenten, Prozessen, Inhalten oder Drittservices können eine Delta- oder vollständige Wiederholungsprüfung nötig machen.

Entscheidend sind Anzahl und Vielfalt der Seitentypen, vollständige Prozesse, dynamische Zustände, Dokumente, Sprachen, Testumgebungen und die gewünschte Aussage. Nach der Klärung des Prüfumfangs erhalten Sie einen abgegrenzten Leistungsvorschlag.

Prüfbedarf gemeinsam einordnen

Nennen Sie uns digitales Angebot, Anlass und gewünschten Prüfbereich. Wir klären, ob Audit, Re-Test oder Konformitätsprüfung der passende nächste Schritt ist.