Mehr Reichweite
Erreichen Sie 13+ Millionen Menschen mit Beeinträchtigung – und verbessern Sie die UX für alle anderen.
Barrierefreie Websites – Pflicht und Chance zugleich
Seit dem 28. Juni 2025 ist digitale Barrierefreiheit für viele Unternehmen gesetzliche Pflicht. Ob BFSG, BITV 2.0 oder WCAG 2.2: Wir machen Ihre digitale Präsenz zugänglich und sorgen mit Accessibility Audits und barrierefreier Umsetzung für mehr Reichweite, bessere Nutzbarkeit und rechtliche Sicherheit. So erreichen Sie 13 Millionen Menschen mit Beeinträchtigung und verbessern die User Experience für alle.
13 Millionen Menschen in Deutschland leben mit einer Beeinträchtigung – und nutzen das Internet oft intensiver als der Durchschnitt. Barrierefreie Websites erreichen diese Zielgruppe und verbessern gleichzeitig die Nutzererfahrung für alle: Ältere Menschen, Nutzer mit temporären Einschränkungen, Menschen in lauten Umgebungen oder mit langsamer Internetverbindung.
Seit dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) ist digitale Barrierefreiheit für viele Unternehmen auch rechtliche Pflicht. Der öffentliche Sektor war bereits durch die BITV 2.0 verpflichtet.
Wir helfen Ihnen, beide Anforderungen zu erfüllen – und dabei das volle Potenzial barrierefreier Gestaltung zu nutzen.
Digitale Barrierefreiheit endet nicht mit dem Launch. Neue Inhalte, Features oder Design-Anpassungen können neue Barrieren einführen – oft unbeabsichtigt. Wir bieten Wartungsverträge mit regelmäßigen Audits, schneller Reaktion bei neuen Anforderungen und kontinuierlicher Beratung. So bleibt Ihre Website dauerhaft konform – und Sie vermeiden Bußgelder oder Abmahnungen.
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